Besucher*innen des Cinedom Köln müssen zur Wiedereröffnung am 1. Juli keinen Nachweis über ihre Genesung, vollständige Impfung oder negativen Test erbringen. Das gewährt die neueste Coronaschutzverordnung des Land Nordrhein-Westfalen. Die nötigen Mindestabstände im Kinosaal können aufgrund des „dynamischen“ Schachbrettmusters eingehalten werden. Dafür werden zwischen den gebuchten Plätzen jeweils ein Sitz vor, hinter sowie links und rechts durch das System freigehalten. Eine zusätzliche Überprüfung der drei G‘s ist aus diesem Grund nicht mehr notwendig.
„Wir freuen uns, dass mit dem Wegfall der drei G’s noch mehr Normalität und damit Wohlfühlatmosphäre in den Cinedom einziehen und das Kinoerlebnis zusätzlich gesteigert wird“, sagt Cinedom-Geschäftsführer Holger Pfaff. „Besucher*innen müssen sich im Vorfeld nun keine Gedanken mehr zu Tests und Co. machen und können ihren Kinobesuch gleich zu Beginn genießen.“
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