Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Kölsch-Brauereien Früh, Zunft und Gaffel von den Vorwürfen der Preisabsprachen mit nationalen Brauereien freigesprochen. Die vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe haben sich als falsch erwiesen.
Heinrich Philipp Becker, geschäftsführende Gesellschafter von Gaffel: „Seit 13 Jahren läuft dieser Prozess, der allen Beteiligten viel abverlangt hat. Sowohl für mich persönlich als auch für die Brauerei ist dieses Urteil eine absolute Erleichterung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verfahren akribisch aufgearbeitet. Der Freispruch ist ein versöhnlicher Abschluss und bestätigt, dass die Vorwürfe gegen uns zu Unrecht erhoben wurden.“
„Die Vorwürfe haben sich nicht bestätigt“, so das Fazit des Vorsitzenden Richter Manfred Winterscheidt in seiner anderthalbstündigen Urteilsbegründung. „Es ist nicht ansatzweise belegt, dass in den Sitzungen des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbands NRW ein Grundverständnis geherrscht hat, Preisabsprachen zu treffen.“ Ein kartellrechtswidriges Verhalten der Brauereien und der Geschäftsführer sei auch in anderer Hinsicht nicht nachgewiesen.
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